Kapitel 2: Ergonomie der Mensch-Computer-Interaktion
Aufgabe 2.3: Rechtliche Rahmenbedingungen
Geben Sie für die folgenden Systeme an, ob rechtliche Anforderungen bestehen und wenn ja, welche. Begründen Sie Ihre Ansicht.
- Informationsbildschirm für Reisende im Zug der Deutschen Bahn
- Webanwendung zur Terminvereinbarung im Bürgerbüro einer Kommune
- Webshop eines Fahrradhändlers
- Fahrkartenautomat des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr
- Arbeitsplatzrechner eines Professors an einer staatlichen Hochschule
- Rechner mit Patientendaten im Sprechzimmer eines Arztes
- Web-Portal des Justizministeriums NRW zur Landesgesetzgebung
- Kassensystem in einer Tankstelle
Lösung
Rechtliche Anforderungen:
- Informationsbildschirm für Reisende im Zug der Deutschen Bahn
keine – kein Arbeitsplatz, kein Internetangebot von Bund, Land oder nachgeordneten Behörden
- Webanwendung zur Terminvereinbarung im Bürgerbüro einer Kommune
BITV 2.0 und/oder Landesverordnung, je nach Landesgesetz – Internetangebot einer nachgeordneten Behörde
- Webshop eines Fahrradhändlers
keine – kein Arbeitsplatz, kein Internetangebot von Bund, Land oder nachgeordneten Behörden (aber BITV 2.0 empfohlen)
- Fahrkartenautomat des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr
keine – kein Arbeitsplatz, kein Internetangebot von Bund, Land oder nachgeordneten Behörden
- Arbeitsplatzrechner eines Professors an einer staatlichen Hochschule
ArbStättV – Rechnerarbeitsplatz, der nicht ausdrücklich ausgenommen ist, Anspruch an die Hochschule
- Rechner mit Patientendaten im Sprechzimmer eines Arztes
ArbStättV – Rechnerarbeitsplatz, der nicht ausdrücklich ausgenommen ist, Anspruch bei niedergelassenen Ärzten aber meist an sich selbst, weil freiberuflich ohne Arbeitgeber
- Web-Portal des Justizministeriums NRW zur Landesgesetzgebung
BITV NRW – Internetangebot einer Landesbehörde
- Kassensystem in einer Tankstelle
keine – Arbeitsplatz, der in der ArbStättV ausdrücklich ausgenommen ist