Lösungen der Übungsaufgaben

Kapitel 2: Ergonomie der Mensch-Computer-Interaktion

Aufgabe 2.3: Rechtliche Rahmenbedingungen

Geben Sie für die folgenden Systeme an, ob rechtliche Anforderungen bestehen und wenn ja, welche. Begründen Sie Ihre Ansicht.

  • Informationsbildschirm für Reisende im Zug der Deutschen Bahn
  • Webanwendung zur Terminvereinbarung im Bürgerbüro einer Kommune
  • Webshop eines Fahrradhändlers
  • Fahrkartenautomat des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr
  • Arbeitsplatzrechner eines Professors an einer staatlichen Hochschule
  • Rechner mit Patientendaten im Sprechzimmer eines Arztes
  • Web-Portal des Justizministeriums NRW zur Landesgesetzgebung
  • Kassensystem in einer Tankstelle

Lösung

Rechtliche Anforderungen:

  • Informationsbildschirm für Reisende im Zug der Deutschen Bahn
    keine – kein Arbeitsplatz, kein Internetangebot von Bund, Land oder nachgeordneten Behörden
  • Webanwendung zur Terminvereinbarung im Bürgerbüro einer Kommune
    BITV 2.0 und/oder Landesverordnung, je nach Landesgesetz – Internetangebot einer nachgeordneten Behörde
  • Webshop eines Fahrradhändlers
    keine – kein Arbeitsplatz, kein Internetangebot von Bund, Land oder nachgeordneten Behörden (aber BITV 2.0 empfohlen)
  • Fahrkartenautomat des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr
    keine – kein Arbeitsplatz, kein Internetangebot von Bund, Land oder nachgeordneten Behörden
  • Arbeitsplatzrechner eines Professors an einer staatlichen Hochschule
    ArbStättV – Rechnerarbeitsplatz, der nicht ausdrücklich ausgenommen ist, Anspruch an die Hochschule
  • Rechner mit Patientendaten im Sprechzimmer eines Arztes
    ArbStättV – Rechnerarbeitsplatz, der nicht ausdrücklich ausgenommen ist, Anspruch bei niedergelassenen Ärzten aber meist an sich selbst, weil freiberuflich ohne Arbeitgeber
  • Web-Portal des Justizministeriums NRW zur Landesgesetzgebung
    BITV NRW – Internetangebot einer Landesbehörde
  • Kassensystem in einer Tankstelle
    keine – Arbeitsplatz, der in der ArbStättV ausdrücklich ausgenommen ist