Kapitel 17: Benutzerunterstützung
Aufgabe 17.1: Barrierefreie Stadtführung
Eine Stadt mit historischem Stadtkern möchte für Besucher eine multimediale Stadtführung als App für Smartphones und Tablets anbieten. Mithilfe satellitengestützter Navigation und des eingebauten Kompasses soll das Gerät den Benutzer durch die Stadt führen und an bestimmten Punkten Informationen zu den dortigen Sehenswürdigkeiten anbieten. Diese Informationen liegen als Texte, Bilder, Audios und Video-Audio-Kombinationen vor. Das System zur Stadtführung soll von möglichst allen Besuchern der Stadt genutzt werden können. Sie werden gebeten, eine Konzeption für die App zu erstellen.
- Welche Unterschiede in den Fähigkeiten der Benutzer berücksichtigen Sie auf welche Art?
- Wie realisieren Sie die Zugänglichkeit der Informationsdarstellung an den einzelnen Orten?
- Wie realisieren Sie die Zugänglichkeit der Ausgaben für die Führung von Punkt zu Punkt?
- Welche Vorschläge haben Sie für ergänzende organisatorische, verkehrstechnische oder bauliche Maßnahmen der Stadt?
Lösung
Von der Konzeption her wendet sich die App an Benutzer, die grundsätzlich in der Lage sind, mit Smartphones oder Tablets zu interagieren. Hierzu gehören Blinde und Sehbehinderte, Gehörlose und Hörbehinderte, Personen mit kognitiven Einschränkungen und Personen mit motorischen Behinderungen, insbesondere Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte.
Generell sollen alle visuellen Informationsausgaben wie Bilder und geschriebene Texte auch auditiv oder haptisch erfolgen können. Das bedeutet, dass Bilder auch eine textuelle Beschreibung aufweisen und dass alle Texte einschließlich dieser Beschreibungen auch vorgelesen werden können. Dabei sollte die vorhandene Zugänglichkeitsunterstützung des jeweiligen Geräts genutzt werden, denn Blinde stellen die Vorlesegeschwindigkeit von Screenreadern häufig sehr viel höher ein als ein menschlicher Sprecher den Text vortragen würde. Alle auditiven Informationen wie die Tonspur eines Videos oder reine Audioaufnahmen benötigen ebenfalls ein Textäquivalent, das visuell dargestellt werden kann. Alle Texte sollten auch in einfacher Sprache zur Verfügung stehen.
An den einzelnen Orten ist darauf zu achten, dass Beschreibungen, die sich auf den Ort beziehen, nicht auf bestimmte Sinnesmodalitäten bezogen werden. Statt „rechts hinten sehen Sie“ sollte es beispielsweise heißen „rechts weiter hinten befindet sich“. Die Richtung, in der sich etwas befindet, kann über die Ausrichtung des Geräts verdeutlicht werden.
Die Führung von Punkt zu Punkt kann ebenfalls durch die Ausrichtung des Geräts erfolgen. Ergänzend dazu sind Vibrationsausgaben möglich, wenn der vorgesehene Weg verlassen wird.
Organisatorisch muss der vorgesehene Rundgang auf Gefahrenstellen und Probleme geprüft werden. Rollstuhlfahrer sollten keine Stufen überwinden müssen. Querungen mit Kraftfahrzeugverkehr sollten mit Signalgebern für Blinde ausgestattet sein (Blindenampeln, Rippensteine, Noppenplatten etc.). Gegebenenfalls sollte die entsprechende bauliche Infrastruktur nachgerüstet werden, oder die Verkehrsführung müsste geändert werden (z. B. Ausweitung von Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Zonen). Eine mit dem Taststock verfolgbare Leitlinie für den gesamten Führungsweg wäre wünschenswert.