Kapitel 12: Gestaltungsprinzipien für Benutzungsschnittstellen

Aufgabe 12.4: Beurteilung eines Dialogs

Versucht man, eine Datei (hier p4.asm) auf einem schreibgeschützten externen Datenträger (z. B. einer SD-Card) zu löschen, erscheint zunächst die folgende Löschnachfrage, weil das Löschen auf Wechseldatenträgern unwiderruflich ist:

Möchten Sie "p4.asm" wirklich löschen? - Ja - - Nein -

Beantwortet man diese Frage mit «Ja», erscheint anschließend eine Fehlermeldung:

p4 kann nicht gelöscht werden. Der Datenträger ist schreibgeschützt. Heben Sie den Schreibschutz auf, oder verwenden Sie einen anderen Datenträger.

Beurteilen Sie diesen Ablauf anhand der Interaktionsprinzipien und der allgemeinen Gestaltungsempfehlungen.

  • Werden Prinzipien und Empfehlungen verletzt? Wenn ja, welche?
  • Welche Verbesserungen schlagen Sie vor aufgrund welcher Empfehlungen?

Lösung

Die erste Meldung verstößt gegen das Prinzip der Selbstbeschreibungsfähigkeit (Empfehlung 7). Das Piktogramm ist nicht selbsterklärend und im Text gibt es keinen offensichtlichen Hinweis, dass das Löschen unwiderruflich ist.

Die voreingestellte Schaltfläche ist «Ja». Es besteht die Gefahr, dass diese versehentlich betätigt wird. Diese Gestaltung verstößt gegen die Prinzipien der Robustheit gegen Benutzungsfehler (Empfehlung 45) und der Aufgabenangemessenheit (Empfehlung 6).

Der Titel der Meldung verstößt gegen das Prinzip der Erwartungskonformität (Empfehlung 19 und 20). Der Plural „Löschen von Dateien“ ist inkonsistent dazu, dass es um die eine genannte Datei geht.

Die zweite Meldung ist insbesondere für unerfahrene Benutzer nicht verständlich. Es soll ja gelöscht und nicht geschrieben werden. Hier fehlt die Erklärung, dass beim Löschen das Verzeichnis geändert (also überschrieben) werden muss, was aufgrund der Sperre des Datenträgers nicht möglich ist. Dies ist insbesondere deswegen verwirrend, weil bei einem nur durch Software realisierten Schreibschutz das Löschen möglich ist. Die Meldung verstößt gegen die Prinzipien der Selbstbeschreibungsfähigkeit (Empfehlung 7) und der Erwartungskonformität (Empfehlung 15).

Auch hier verstößt der Titel der Meldung gegen das Prinzip der Erwartungskonformität (Empfehlung 19 und 20). Der Plural „Löschen der Datei oder des Ordners“ ist inkonsistent dazu, dass es um eine Datei geht. Inkonsistent über beide Meldungen hinweg ist auch, dass in der ersten Meldung der Dateiname in Anführungszeichen und mit Dateiendung angegeben wird, in der zweiten aber ohne beides.

„Verwenden Sie einen anderen Datenträger“ ist völlig sinnlos und eine Irreführung des Benutzers, der ja diese Datei von genau diesem Datenträger löschen will. Es handelt sich dabei um einen Verstoß gegen Aufgabenangemessenheit (Empfehlung 4) und Selbstbeschreibungsfähigkeit (Empfehlung 7).

Der gesamte Ablauf mit den zwei Meldungen verstößt gegen das Prinzip der Aufgabenangemessenheit (Empfehlung 3). Der unnötige Dialogschritt kann vermieden werden, wenn das System vor der Löschnachfrage den Schreibschutz überprüft. Weil die zweite Meldung nur die Möglichkeit zur Bestätigung durch «OK» bietet, muss nach Aufheben des Schreibschutzes die Löschnachfrage erneut beantwortet werden, was ebenfalls ein unnötiger Dialogschritt ist.

Es wird kein Hinweis dazu gegeben, wie sich der Schreibschutz aufheben lässt. Das ist wiederum ein Verstoß gegen Empfehlung 7 der Selbstbeschreibungsfähigkeit.

Verbesserungen müssen darauf abzielen, die genannten Empfehlungen zu berücksichtigen. Dies kann geschehen, indem das System vor der Nachfrage prüft, ob der Datenträger schreibgeschützt ist. Wenn dies der Fall ist, kann eine Meldung erscheinen: „Dateien können nur gelöscht werden, wenn der Datenträger nicht schreibgeschützt ist. Bitte entfernen Sie den Schreibschutz.“ Als Handlungsoptionen sollten zur Verfügung stehen «Wiederholen», «Abbrechen», «Hilfe». Nach Aufheben des Schreibschutzes kann «Wiederholen» ausgewählt werden, sodass der Löschvorgang für die ausgewählte Datei eingeleitet wird und die Löschnachfrage erscheint. Bei «Hilfe» sollten Hinweise angezeigt werden, wie sich der Hardware-Schreibschutz aufheben lässt. Außerdem sollte die Löschnachfrage textlich („Möchten Sie <Datei> unwiderruflich löschen?“) und durch ein leichter erkennbares Piktogramm verbessert werden.